Aktuelles - Die Personenstandsunterlagen des 19.
und 20. Jahrhunderts im Stadtarchiv Nürnberg |
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Schon in der Reichsstadt Nürnberg mussten alle städtischen
Pfarreien die Regierung regelmäßig über die vorkommenden
Geburten, Heiraten und Sterbefälle informieren. Die Meldungen
erfolgten dabei an das Vormundamt als zuständige Behörde.
Diese Praxis der Pfarreimeldungen wurde auch in bayerischer Zeit
fortgesetzt, jetzt erfolgte die Meldung an die Polizeidirektion
bzw. den Magistrat. Bis zur Einrichtung der Standesämter im
Kaiserreich, die in Nürnberg am 1. Januar 1876 ihre Arbeit
aufnahmen, waren die Meldungen auch die Grundlage der Verwaltung
zur Ermittlung der Bevölkerungsbewegung. |
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Relevante Bestände
Mit der Errichtung des Landeskirchlichen Archivs der evangelischen
Kirche in Bayern kamen neben den Pfarrmatrikelbüchern der beiden
Nürnberger Hauptkirchen auch die originär amtlich-reichsstädtischen
Provenienzen des Vormundamts dorthin. Im Stadtarchiv Nürnberg
ist ein kleiner Restbestand dieses Teils der Überlieferung
des Vormundamts als Teilbestand B 5/I definiert. Für die bayerische
Zeit sind die Pfarreimeldungen an Polizeidirektion bzw. Magistrat
als Teilbestand C 21/II aufgestellt und lückenlos vorhanden.
Dasselbe gilt dann für die Standesamtsunterlagen ab 1876, die
als Bestand C 27 definiert sind.
Im Gegensatz zu vielen Pfarrmatrikelbüchern, die mit eigenen
Personenregistern erschlossen sind, gab es für die Standesregister
im Stadtarchiv keine einschlägigen Findmittel. Daher wurde
im Jahr 2003 die Grundsatzentscheidung getroffen, eine Tiefenerschließung
der einzelnen Einträge per Datenbank zu beginnen. Ein Hintergedanke
war dabei, dass die lange geplante Novellierung des deutschen Personenstandsgesetzes
in einigen Jahren in Kraft treten würde. Dann konnte man mit
der Erschließung der älteren Standesamtseinträge
ab dem 1. Januar 1876 nahtlos fortsetzen.
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Erschließung
der Standesregister 1810 - 1875
Im Sommer 2003 wurde im Stadtarchiv mit der Tiefenerschließung
der Standesregister im Zeitraum 1810 bis 1875 begonnen. Dabei wurde
einer aufwendigen Methode der Vorzug gegeben, um einerseits möglichst
viele personenbezogene Daten zu erfassen, andererseits zukünftig
Auswertungen für sozialgeschichtliche Fragestellungen zu erlauben.
Als Anfangsjahr bot sich 1810 an, da die Bände ab hier einheitlich
geführt wurden.
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Sterbefälle
Begonnen wurde mit den Sterbefällen. Die Datenbankmaske besteht
aus 22 Feldern, die jedoch nicht alle gefüllt werden müssen.
Anhand der Mutter des Philosophen Ludwig von Feuerbach sei die Erfassung
eines Sterbefalls veranschaulicht:
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Zentrale Informationen sind Name des oder der Gestorbenen, Geschlecht
und Todesursache (Krankheit). Weiter sind Beruf bzw. Stand erfasst,
indem - wie damals üblich - bei Ehefrauen bzw. Kindern der
Beruf des Ehemanns oder des Vaters angegeben ist. Außerdem
finden sich Religion und letzter Aufenthaltsort. Der Eintrag (Zivil-)Stand
ist ein vordefiniertes Auswahlfeld und enthält 14 Kategorien.
Bei Sterbeeinträgen von verheirateten, geschiedenen oder verwitweten
Frauen ist in der Regel der Ehemann angegeben sowie der Geburtsname
der Frau - kenntlich gemacht durch den Zusatz '(MN)'; bei ledigen
Frauen ist zumeist ihr Vater genannt. Am Schluss der Erfassung stehen
Sterbedatum, Sterbealter in Jahren und - falls angegeben - das Sterbealter
noch spezifiziert in Monaten und Tagen.
Die Bearbeitung der Sterbeeinträge konnte bereits im Jahr 2007
abgeschlossen werden: Über 110.000 Todesfälle zwischen
29. April 1810 und 31. Dezember 1875 sind erfasst. Etwa 207.000
Personennamen und fast 140.000 Ortsnamen sind in der Datenbank registriert.
Neben der Personenforschung bieten sich die Sterbedaten auch für
viele sozialgeschichtliche Fragestellungen an, indem etwa nach berufsspezifischen
Krankheiten recherchiert werden kann.
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Heiraten
Wesentlich aufwendiger als bei den Sterbefällen ist die Erschließung
der Heiraten, mit der Ende des Jahres 2003 begonnen wurde. Dies
kommt allein schon durch die Zahl von 35 Feldern der entsprechenden
Datenbankmaske zum Ausdruck. Anhand der bekannten Heirat des Philosophen
Hegel mit einer Nürnberger Patriziertochter sei dies veranschaulicht:
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Die ersten sieben Felder entsprechen dem Sterbeeintrag (s.o.),
dann folgt das Heiratsdatum. Die differenzierten Angaben bei Bräutigam
und Braut sind fast identisch: Nach dem Namen sind Geburtsort und
Geburtsdatum, derzeitiger Beruf bzw. Stand - hier bei der Braut
Tochter eines (ehemaligen) Nürnberger Ratsherren, Religion
und bisheriger Aufenthaltsort angegeben. Weiterhin sind die jeweiligen
Eltern aufgeführt, wobei i.d.R. auch der Mädchenname der
Mutter genannt ist (MNM). Bei der Braut wird zusätzlich noch
ihr zukünftiger Name ausgeworfen.
Mit Stand Juni 2009 sind fast 25.000 Heiraten mit ca. 214.000 vorkommenden
Personennamen und 103.000 Orten nachgewiesen. Die Erfassung der
katholischen, der reformierten und der israelitischen Gemeinde sowie
der freireligiösen Trauungen für den Zeitraum von 1810
bis 1875 ist bereits abgeschlossen. Bei den Trauungen in den fünf
evangelischen Innenstadtpfarreien steht die Registrierung in der
Datenbank kurz vor dem Abschluss. Dann fehlen lediglich noch die
evangelischen Vorortsgemeinden St. Peter, Wöhrd, St. Johannis,
St. Jobst, St. Leonhard und Mögeldorf.
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Geburten
Mit der Eingabe der Geburten konnte erst Ende des Jahres 2006 begonnen
werden. Die Datenbankmaske besteht aus 28 Feldern. Beim folgenden
Beispiel treffen wir auf den Engländer William Wilson, bekannter
Lokomotivführer der ersten deutschen Eisenbahn, als Taufpaten
für das fünfte Kind seiner Landsleute.
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Neben den großenteils schon aus der Beschreibung der Sterbefälle
und Heiraten bekannten Feldern sei hier besonders auf die Eingaben
'Rangfolge Kind' und 'Geburtsart' hingewiesen. Diese Kategorien
- das wievielte Kind dem Ehepaar geboren wurde und auf welche Art
- ermöglicht die Auswertung nach differenzierten Fragestellungen.
Leider kommen diese Informationen bei den Standesamtsbüchern
ab 1876 nicht mehr vor. Auch die Taufpaten gibt es dort selbstverständlich
nicht mehr. Gerade diese bieten aber für die Zeit bis 1876
eine Dokumentation des sozialen und/oder verwandtschaftlichen Umfelds.
Bislang (Stand Juni 2009) konnten ca. 53.000 Geburten auf diese
Art registriert werden. Etwa 214.000 Personennamen und 130.000 Orte
sind dabei erfasst. Bis dieser letzte Teil der Erschließung
fertig gestellt ist, werden aber noch einige Jahre vergehen.
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Übernahme der Standesamtsbücher
im Januar 2009
Zum 1. Januar 2009 ist das Personenstandsrechtsreformgesetz mit
dem neuen Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Dies hatte zur
Folge, dass aus fast der Hälfte des Schriftgutes der Standesämter
auf einen Schlag Archivgut wurde. Bisher war der Zugang zu den Sterbe-,
Heirats- und Geburtenbüchern im Standesamt weitestgehend eingeschränkt
gewesen und zwar galt das für die gesamte Überlieferung
seit 1876. Die Standesämter erteilten lediglich Auskünfte
bzw. fertigten Urkundenkopien für den Personenkreis, der einen
Nachweis der Abstammung in direkter Linie erbrachte.
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Dies ist nun grundsätzlich anders. Seit 1. Januar 2009 stehen
102 Jahrgänge der Sterbebücher, 52 Jahrgänge der
Heiratsbücher und immerhin 22 Jahrgänge der Geburtenbücher
für die Forschung bereit. Nach dem neuen Personenstandsgesetz
werden nun also Sterbebücher nach 30 Jahren, Heiratsbücher
nach 80 Jahren und Geburtenbücher nach 110 Jahren Archivgut.
Das bedeutet, dass jährlich ein weiterer Jahrgang der Standesamtsbücher
der Forschung zur Verfügung stehen wird. |
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Tiefenerschließung der
Standesamtsbücher ab 1876
Analog zur oben dargestellten Überlieferung der Standesregister
1810 bis 1875 sollen in einem überschaubaren Zeitraum alle
Sterbefälle, Heiraten und Geburten einzeln per Datenbank erschlossen
werden. Bei dieser Einzelfallerschließung kann erfreulicherweise
auf Vorarbeiten des Standesamts zurückgegriffen werden. Dieses
hatte einen Teil der Geburten und Sterbefälle bereits in einer
Datenbank erfasst. Parallel zur Aussonderung der Bände konnten
auch die relevanten Daten ausgelesen werden. Es handelte sich dabei
um etwa 553.000 Datensätze. Nach entsprechender Bearbeitung
durch das Stadtarchiv konnten diese in die Erschließungsdatenbank
"Standesregister" eingelesen werden.
Die folgende Übersicht zeigt das Mengengerüst unserer
Sterbe-, Heirats- und Geburtenbücher mit dem derzeitigen Stand
der Einzelfallverzeichnung (Juni 2009).
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Auch wenn die durch das Standesamt erfassten Informationen rudimentär
sind, wie das Beispiel des Hauptkriegsverbrechers Julius Streicher
zeigt, so sind diese doch eine große Arbeitserleichterung. |
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Bei der zukünftigen Erschließung im Stadtarchiv werden
aber weiterhin mehr Daten pro Sterbefall erfasst. Dasselbe gilt
für Heirats- und Geburtenbücher.
Seit Februar 2009 wird die Tiefenerschließung bereits fortgesetzt.
Die vollständige Erschließung wird noch Jahre in Anspruch
nehmen. Zudem muss in Zukunft jährlich zum 1. Januar jeweils
ein weiterer Jahrgang der Standesamtsbücher als Archivgut übernommen
werden. Zum 1. Januar 2010 sind das die Sterbebücher von 1979
(ca. 8.700 Einzelfälle), die Heiratsbücher von 1929 (ca.
5.000 Einzelfälle) und die Geburtenbücher von 1899 (ca.
10.000 Einzelfälle).
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Derzeitiger Erschließungsstand
In der 2003 angelegten Standesregister-Datenbank werden auch die
Registerserien der Standesfälle erschlossen. Mit Stand Juni
2009 sind hier etwa 585.000 Nürnberger Sterbefälle im
Zeitraum 1810 bis 1978, 140.000 Geburten zwischen 1810 und 1898
sowie 25.000 Heiraten im Zeitraum 1810 bis 1875 erfasst. Diese 750.000
Datensätze verzeichnen etwa 1,3 Millionen Personennamen und
über 930.000 Ortsnamen. Für die herkömmlichen Personenrecherchen
bildet die Datenbank mittlerweile neben der Meldekartei das zentrale
Rechercheinstrument im Stadtarchiv.
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Benutzung
Trotz der guten Erschließung der Bandserien ist deren Benutzung
im Stadtarchiv Nürnberg eingeschränkt. Aus Gründen
des Archivalienschutzes werden entsprechend der Benutzung der Einwohnermelderegistratur
nur Auskünfte aus den Bandserien erteilt bzw. Reproduktionen
oder beglaubigte Kopien erstellt. Hierfür wird gemäß
der Gebührenordnung des Stadtarchivs die benötigte Arbeitszeit
verrechnet. Ansprechpartner ist Herr Reichmacher.
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| Stand:
22.01.2010 |
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