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Aktuelles - Erschließung der Gerichtsbücher
1481 bis 1635 |
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Der reichsstädtische Bestand des Stadtarchivs Nürnberg
mit der größten überregionale Bedeutung ist das
Stadt-, Bauern- und Untergericht. Diese Überlieferung ist als
Bestand B 14 definiert. Die Masse der Archivalien bilden dabei die
Gerichtsbücher der 'libri litterarum' (Teilbestand B 14/I)
und der 'libri conservatorii' (Teilbestand B 14/II), in die alle
anfallenden Rechtsgeschäfte ab dem 15. Jahrhundert bis ca.
1660 eingetragen wurden und die ab 1481 bzw. 1484 nahezu lückenlos
überliefert sind.
Bei den 'libri litterarum' handelt es sich um Abschriften von förmlichen
Urkunden (Haus-, Hof- und Grundstücksverkäufe, Testamente,
Heiratsverträge, Gesellschaftsverträge u.a.m.), in die
'libri conservatorii' wurden dagegen Verträge, Urteile, „Bekenntnisse“
(Confessiones), Quittungen etc. eingeschrieben, wozu keine förmlichen
Gerichtsurkunden ausgestellt wurden. Beide Gerichtsbuchreihen beinhalten
Rechtsgeschäfte aller reichsstädtischen Gerichte. Die
Einträge hatten dieselbe Rechtskraft wie Urkunden. Die Rechtsmaterien
betrafen dabei die streitige wie die freiwillige Gerichtsbarkeit.
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Die Erschließung der 'libri litterarum' mit herkömmlichen
Findbüchern
Entsprechend der Bedeutung der Gerichtsbücher hat das Stadtarchiv
Nürnberg seit dem 20. Jahrhundert viel Arbeitskraft in die
Erschließung der einzelnen Gerichtsbucheinträge investiert.
Denn ähnlich wie bei den anderen beiden, vergleichbaren Quellengruppen,
den reichsstädtischen Ratsverlässen und den Briefausgängen,
steht man ansonsten als Forscher vor einem Berg von Informationen,
der lediglich chronologisch gegliedert ist. Unsere Vorgänger
im Stadtarchiv erstellten dabei die Findmittel nach den damaligen
technischen Möglichkeiten: Alle in einem Gerichtsbucheintrag
vorkommenden Personen, Orte und Berufe wurden verschlagwortet, wobei
in der Regel auch das Rechtsgeschäft regestenartig ausgeworfen
wurde. Auf diese Weise wurden bis in die 1970er Jahre alle 193 Gerichtsbücher
der libri litterarum mit geschätzten 80.000 Gerichtsbucheinträgen
von 1481 bis 1770 erfasst. Es entstanden auf diese Weise 34 Findbücher
mit ca. 14.740 Seiten und geschätzten 380.000 Personen-, Orts-
und Berufseinträgen. |
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Tiefenerschließung per Datenbank seit 1998
Ab 1998 wurden die Erschließungsarbeiten an den 'libri conservatorii'
fortgesetzt. Dank den neuen Möglichkeiten einer Datenbank ist
allerdings die Erschließungsmethode wesentlich erleichtert
worden: Jeder Eintrag wird als Vollregest erfasst, alle darin vorkommenden
Personen, Gerichtszeugen und Orte (jeweils in Originalschreibweise)
werden in entsprechenden Registerfeldern nochmals ausgeworfen, wobei
hier eine Vereinheitlichung der Schreibweisen erfolgt. Wichtige
Sachbegriffe werden analog in einem Register erfasst. |
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Mit Stand September 2009 wurden auf diese Weise über 53.000
Gerichtsbucheinträge aus dem Zeitraum 1484 bis 1538 mit Vollregesten
verzeichnet. Dabei gilt es bei den Jahren 1489 bis 1497 noch eine
Lücke zu schließen. Ausgedruckt ergeben sich derzeit
etwa 7.500 Seiten Findbücher. Eine Beispielseite ist unten
zu sehen. In den Einträgen kommen über 218.000 Personennamen
und über 61.000 Ortsnamen vor; 177.000 Sachbegriffe bieten
eine weitere Strukturierung.
Dass der Bestand überregionale Bedeutung hat – speziell
bei allen Themen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte - ist allgemein
bekannt. Nicht allgemein bekannt ist hingegen die große Bedeutung
dieser Findmittel auch für die schon oben genannten, zentralen
Bestände „Reichsstadt Nürnberg, Ratsverlässe“
sowie „Reichsstadt Nürnberg, Briefbücher“,
die sich heute im Staatsarchiv Nürnberg befinden. Dadurch,
dass man mit Hilfe der Gerichtsbücher bestimmte Sachverhalte
datieren kann – etwa die Regelungen nach dem Konkurs eines
internationalen Handelsunternehmens -, lassen sich einschlägige
Ratsverlässe und Briefausgänge relativ einfach finden.
Die Datenbank ist – neben dem herkömmlichen Findbuchausdruck
der Regesten - im Lesesaal des Stadtarchivs benutzbar. Auftragsrecherchen
werden gemäß der Gebührenordnung durchgeführt,
Ansprechpartner ist Herr Dr. Bauernfeind. |
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Bitte geben Sie bei gebührenpflichtigen Anfragen, Foto-
und Buchbestellungen für die Rechnungsstellung auch Ihre Postanschrift
an - dies erspart uns zusätzlichen Aufwand und verkürzt
die Bearbeitungszeit. |
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| Stand:
22.01.2010
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